Durch die Mietspiegelreform wurde die Erstellung von Mietspiegeln nunmehr erstmals für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen verpflichtend. Die Mietspiegelverordnung sorgt für eine höhere Rechtssicherheit, da hierdurch deutlicher klargestellt ist, was die Mindestanforderungen an einen Mietspiegel, insbesondere einen qualifizierten Mietspiegel sind. Des Weiteren wird die Rolle der Mietspiegel als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gestärkt.
Die Broschüre »Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln« stellt alle Phasen der Mietspiegelerstellung dar und gibt konkrete Hinweise, insbesondere zur Datenerhebung und -auswertung. Indem sie methodisch abgesicherte Vorgehensweisen vorstellt, erleichtert sie die Planung und Durchführung der Erstellung von Mietspiegeln. Die Broschüre stellt einen zentralen Orientierungsrahmen bei der rechtssicheren Erstellung von Mietspiegeln dar.