DWA/VKU – Neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Am 5.11.2024 hat der EU-Ministerrat erwartungsgemäß der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie zugestimmt. Diese muss nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt binnen 30 Monate in nationales Recht umgesetzt werden.

Branchenverbände wie die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sprechen von einem Meilenstein im Gewässerschutz mit ambitionierten, aber machbaren Forderungen. 

Die DWA schätzt, dass die Branche in den kommenden zwei Jahrzehnten 20 bis 25 Milliarden Euro investieren muss, welche zur Hälfte allein in die weitergehende Abwasserbehandlung fließen. Der VKU spricht davon, dass der notwendige Ausbau von Kläranlagen mehr Technikeinsatz und Energie benötigt, zugleich aber Energieneutralität angestrebt wird. 

Vier herausragende Punkte der neugefassten Kommunalabwasserrichtlinie

  • Relativ flächendeckende Einführung einer vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Arzneimittelrückständen und Spurenstoffen (alle Kläranlagen größer 150.000 Einwohnerwerte, zusätzlich Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten nach einem risikobasierten Ansatz); zeitlich gestaffelt bis 2045
  • Strengere Vorgaben für die Phosphor- und Stickstoffentfernung
  • Energieneutralität der Abwasserbehandlung
  • Erweiterte Herstellerverantwortung, die Humanarzneimittelindustrie sowie die Kosmetikindustrie müssen mindestens 80 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe (Investition und Betrieb) übernehmen

Zu diesen großen Punkten kommen noch Neuerungen bei der Niederschlagswasserbehandlung, beim Aufbau eines Gesundheitsmonitorings über den Abwasserpfad oder im Bereich Klärschlamm.

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VKU: Die wesentlichen Regelungen der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie