Letztere ist Bestandteil einer im November 2021 beschlossenen Klimaschutzstrategie und sollte durch eine Anhebung der Kurtaxe umgesetzt werden. Die Mehreinnahmen sollten dann Klimaschutzmaßnahmen im touristischen Kontext zugutekommen.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Bettensteuer will die Stadt nun erneut prüfen, ob diese die sinnvollere Lösung sei. Denn die Einnahmen aus einer Bettensteuer können allgemein dem Klimaschutz zugeordnet werden, im Gegensatz zu den zweckgebundenen Einnahmen einer zur »Klima-Taxe« ausgebauten Kurtaxe. Um eine Doppelbelastung durch zwei ähnliche Instrumente zu vermeiden, soll nur eines zum Zuge kommen. Welches von beiden, ob Bettensteuer oder Klima-Taxe, will der Stadtrat zum 01.01.2023 entscheiden.