Auch die Sächsische Gemeindeordnung sieht in §47a die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Eine Möglichkeit, das umzusetzen, macht die Stadt Thalheim im Erzgebirge vor: Seit Dezember 2018 können hier Kinderbürgermeisterinnen mitreden und mitbestimmen. Der Beitrag 30 Jahre Kinderrechte - Wie du mitbestimmen kannst des Magazins neuneinhalb stellt sie vor.