Einer der zentralen Punkte der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität – die Kommunen sollen weder mehr noch weniger Einnahmen haben. Wie hoch der örtliche Hebesatz dafür ausfallen muss, darüber führt das Sächsische Ministerium der Finanzen ein Transparenzregister. Darin ist für jede sächsische Stadt und Gemeinde die Bandbreite aufkommensneutraler Hebesätze zur Grundsteuer B verzeichnet.