Ziel dieser Initiative ist es, einen möglichst universell anwendbaren und breit getragenen Mustervertrag zu veröffentlichen, der sich als Standard durchsetzen kann. Zudem soll der Mustervertrag konsensfähige Lösungen für verschiedene Rechtsfragen skizzieren und die rechtssichere Umsetzbarkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 gewährleisten. Neben der Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit stand bei der Entwicklung des Vertrags stets der Normzweck des Paragrafen im Mittelpunkt: Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden, die dazu beiträgt, die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort merklich zu verbessern.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage des Verbandes Kommunaler Unternehmen und der Fachagentur Windkraft an Land.