Beitragsordnung
Auf der Grundlage der Satzung des Kommunalpolitischen Forums Sachsen e.V., § 5 Abs. (1), beschließt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung:
Artikel 1: Grundsatz
Die Mitgliedsbeiträge sind ein Teil der Eigenmittel, die der Verein aufbringt, um die Finanzierung seiner Arbeitsaufgaben entsprechend der satzungsgemäßen Ziele zu gewährleisten.
Artikel 2: Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Jedes Mitglied entrichtet einen Jahresbeitrag von 30 EURO.
- Schüler, Studenten und Auszubildende entrichten einen Jahresbeitrag von 12 EURO.
- Über eine zeitweilige Beitragsbefreiung entscheidet auf Antrag der Vorstand.
- Über die Höhe des Jahresbeitrages bei juristischen Personen, die Mitglied des Vereins
sind, entscheidet der Vorstand. Der Jahresbeitrag juristischer Personen sollte jedoch nicht unter 60 EUR liegen.
Artikel 3: Fälligkeit des Beitrages
Der Mitgliedsbeitrag ist im I. Quartal des jeweiligen Kalenderjahres per Überweisung zu zahlen bzw. wird nach Einverständnis des Mitglieds (Einzugsermächtigung) von dessen Konto am Quartalsende eingezogen.
Artikel 4: Höhe der Teilnahmebeiträge für Veranstaltungen
Mitglieder des Kommunalpolitischen Forum Sachsen e.V. entrichten die Hälfte des jeweiligen Teilnahmebeitrages.
Artikel 5: Inkrafttreten
Die Änderung der Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung des Vorstandes am 11. September 2019 in Kraft.