BMWK – Verordnungen zur Energieersparnis

Im Laufe dieser Woche tritt die erste Energiespar-Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft.

 Kernpunkte der »Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV« sind:

  • die Absenkung der Höchsttemperaturen für Arbeitsräume in öffentlichen Nichtwohngebäuden;
  • Gemeinschaftsflächen wie Flure und Foyer dürfen, so sich nicht dauerhaft Personen dort aufhalten, gar nicht mehr beheizt werden;
  • das Abschalten von Warmwasser, wo es lediglich dem Händewaschen dient;
  • das Absenken der Temperatur von Warmwasser bis auf das hygienische Mindestmaß;
  • das Abschalten der Außenbeleuchtung von Gebäuden und Baudenkmalen, sofern dadurch nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

Davon ausgenommen sind jeweils medizinische Einrichtungen, Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie alle Örtlichkeiten, in denen höhere Luft- und Warmwassertemperaturen notwendig sind.

Weiterhin müssen auch beleuchtete und leuchtende Werbeanlagen von 22:00 bis 6:00 abgeschaltet werden. Ladentüren und Eingangssysteme beheizter Geschäftsräume des Einzelhandels sind geschlossen zu halten.

Die EnSikuMaV gilt vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.

Noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf die »Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV« Kernpunkte der Verordnung, die vom 01. Oktober 2022 bis zum 01. Oktober 2024 gelten soll, sind Vorgaben zur Energieeffizienz von Heizungsanlagen und weitere Vorgaben zur Energieeinsparung in der Wirtschaft.