Hintergrund dessen sind zwei Gerichtsurteile. Zum einen ein Urteil des Bundesgerichtshof zur Haftung der Gemeinde, die bei einem "bädertypischen Ausbau" beginne (Details hier und hier). Zum anderen das Urteil gegen den Bürgermeister im hessischen Neukirch, dass bundesweit für Aufsehen in der kommunalen Familie sorgte: Durch unterlassene Sicherungsmaßnahmen sei er mitschuldig am tragischen Ertrinken dreier Kinder (mehr dazu hier, hier und hier)