Der Bürgermeister wurde 2020 in einem viel beachteten Prozess wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Nun hob das Oberlandesgericht in Frankfurt das Urteil auf – und spricht damit den Bürgermeister frei. Zwar habe dieser gegen eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verstoßen, aber »es konnte nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Angeklagte für das Unglück strafrechtlich verantwortlich ist.«