Jetzt wurde im Prozess gegen den Bürgermeister des Ortes ein Urteil gefällt und er der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden: Er habe Sicherungsmaßnahmen unterlassen und sei somit mitverantwortlich für den Tod der Kinder. Der Anwalt des Bürgermeisters kündigt an, in Berufung gehen zu wollen.
Ausführlicher berichten die KOMMUNAL, die Hessische Niedersächsische Allgemeine, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und haufe.de